Der Verwaltungsrat

„Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“

Dieser Rat ist ein Aufsichts­gremium und sorgt für die wirt­schaft­liche Stabi­lität der Kirchen­gemeinde. Der aus sechs stimm­berech­tigten Mitglie­dern, einem beratenden Mitglied des Pfarr­gemeinde­rates und dem Pfarrer bestehende Ver­waltungs­rat hat die Aufgabe, das Vermögen der Kirchen­gemeinde zu verwalten und Ent­schei­dungen über die Verfüg­barkeit von Geldern zu treffen. Auch Beschlüsse über Instand­haltungs­maßnahmen gehören zu seinem Aufgaben­feld.