Ein Rat mit zwei Kammern
- Es gibt zwei Kammern: eine Pastoralkammer und eine Vermögenskammer. Damit können die ehrenamtlichen Mitglieder sich entscheiden, ob sie eher an den pastoral-inhaltlichen Themen arbeiten wollen (Pastoralkammer) oder eher an den wirtschaftlichen Fragen (Vermögenskammer).
- In der Pastoralkammer sollen zwanzig gewählte Personen mitwirken, zwei weitere Mitglieder können berufen werden. In die Vermögenskammer werden zehn Personen gewählt.
- Die Kammern haben klare Schwerpunkt-Bereiche. In der Pastoralkammer geht es um die pastorale Ausrichtung der Pfarrei: um die Verkündigung der Botschaft Jesu Christi in Wort und Tat, um die Feier des Glaubens im Gottesdienst und den Dienst am Nächsten; um Liturgie, Katechese, sozial-caritative Fragen und die Förderung und Vernetzung der vielen Orte von Kirche. Diese Themen fließen zusammen in der Beschäftigung mit dem Rahmenleitbild für die Pfarrei. In der Vermögenskammer geht es um die Aufsicht über das Leitungsteam in Vermögensangelegenheiten, um die Zustimmung zu bestimmten Rechtsgeschäften und Rechtsakten und um die Entwicklung einer mittelfristigen Finanzplanung.
- Die bislang praktizierte und von den Gremien sehr geschätzte Leitung des pastoralen Gremiums durch Laien wird auch im neuen Gremienmodell fortgesetzt: die Pastoralkammer wird von einem ehrenamtlichen Laien oder einer Laiin geleitet. Die Vermögenskammer leitet, wie das bereits in den heutigen Verwaltungsräten bzw. Kirchengemeinderäten der Fall ist, der Pfarrer.
Das Zwei-Kammer-Modell: seine Aufgaben
Im neuen Gremienmodell ist vorgesehen, dass es neben den Einzelaufgaben jeder Kammer gemeinsame Aufgaben gibt, die beide Kammern nur in gemeinsamer Sitzung bearbeiten können: Wo beide Kammern zusammenarbeiten, bilden sie den Rat der Pfarrei.
- Der Rat der Pfarrei sorgt für eine mittel- und langfristige finanzielle Planung. Dazu gehört auch die jährliche Haushaltsplanung.
- Der Rat der Pfarrei entscheidet über die pastoralen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hier fließen Voten, Vorgaben und Vorarbeiten aus beiden Kammern ein.
- Der Rat der Pfarrei wählt die ehrenamtlichen Mitglieder des Leitungsteams.
Wahl zum ersten Rat der Pfarrei
Der erste Rat der Pfarrei kommt anders zustande als die späteren, weil es bei der Errichtung der neuen Pfarrei noch keine Synodalversammlung gibt und keine direkte Wahl durchgeführt werden kann. Die beiden Kammern des ersten Rates der Pfarrei werden durch eine Wahlversammlung gewählt. Die Wahlversammlung besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern der jetzt (bis Ende 2019) amtierenden Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte, Kirchengemeinderäte und Verwaltungsräte.